Neuigkeiten zur Palu-Richtlinie
Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat nach aktueller Planung erste Interessenbekundungsfenster für die Palu-Richtlinie vorgesehen. Somit sind erste konkrete Aktivitäten für eine Antragstellung in den 4 Fördermodulen möglich.
Folgende Termine wurden bekannt gegeben:
Fördermodul 1 und 2.A (geschlossene Interessensbekundung): 29. Juni - 15. September 26
Fördermodul 2.B und 3 (offene Interessensbekundung): 28. September - 31. Dezember 26
Fördermodul 4 (offene Interessensbekundung): 2. November 2026 - 29. Januar 2027
Die Palu-Richtlinie fördert in unterschiedlichen Modulen:
Fördermodul 1: Beratungsleistungen zu Wiedervernässung, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten (EigentümerInnen, BewirtschafterInnen)
Fördermodul 2: Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für ein Wassermanagement zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung (2.A: Schaffung der fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen, 2.B: Schaffung der technischen und hydrologischen Voraussetzungen)
Fördermodul 3: Kompensation der Auswirkungen einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung
Fördermodul 4: Maßnahmen zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorbodenflächen nach erfolgreicher Wiedervernässung
Informationen zu weiteren Fristen folgen.
Das Interessenbekundungsfenster für Leuchtturm-Regionen startete am 19.5. und ist bis 30.6.2026 geöffnet. Hier können für große, zusammenhängende Moorkomplexe (> 5.000 Hektar) Vorhaben beantragt werden, die alle 4 Fördermodule umfassen. Das jeweilige Bundesland muss diese Anträge nachweislich unterstützen.
















