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Bundesförderprogramme (ANK)

vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)

Unter dem Programm Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz werden verschiedene Maßnahmen gebündelt, die den Schutz von Klima und Natur verbinden. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) koordiniert die Umsetzung von Fördermaßnahmen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern wie Projektträgern, Förderbanken, Bundesländern und weitern Fachinstitutionen. Das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK) koordiniert dabei die bundesweite Beratung zum Thema Natürlicher Klimaschutz. Es informiert über Fördermöglichkeiten, stellt Fachinformation bereit und bringt Akteur*innen und Interessierte in Veranstaltungen zusammen. Es richtet sich zum Beispiel an Kommunen, Verbände, Flächeneigentümer*innen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

 

ANK Regionalbüro MV: Anlaufstelle für Natürlichen Klimaschutz in MV

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat ein Regionalbüro geöffnet, dass Ansprechpartner für alle ANK Förderprogramme des Bundes ist:

 

ANK Regionalbüro MV

c/o Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Dreescher Markt 2

19061 Schwerin

Telefon +49 385 588 16285

 

 

Förderrichtlinien des ANK für den Bereich Moorschutz

Zu den Förderrichtlinien des ANK im Bereich Moorschutz berät die MoorAgentur MV.

Im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz existieren mehrere, derzeit laufende Förderprogramme, die für unterschiedliche Akteure relevant sind:

Die Förderrichtlinie InAWI fördert verschiedene Maßnahmen zur Information & Kommunikation, als auch den Einsatz von „Moorbodenschutzmanager und Moorbodenmanagerinnen“. Diese sollen die Akzeptanz für Moorschutzmaßnahmen fördern, Kommunikations- und Beteiligungsprozesse begleiten und Moorschutzkonzepte für Moorregionen entwickeln. Damit sollen Moorschutzstrukturen gefördert werden, die Transformationsprozesse in Moorregionen begleiten und unterstützen. Hierbei stehen Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung im Vordergrund.

Die Wiedervernässung und Renaturierung von naturschutzbedeutsamen Mooren, die dem Arten- und Biotopschutz dienen, werden in der Förderrichtlinine 1.000 Moore adressiert. Hierbei werden sowohl Beratung, als auch Umsetzungsmaßnahmen für die Wiedervernässung gefördert. Die Richtlinie adressiert Flächen, die weder landwirtschaftlich noch forstlich genutzt werden.

Für die Wiedervernässung der genutzten Moore und die Förderung der nassen Landnutzung wurde die Förderrichtlinie Palu entwickelt. Diese beinhaltet, neben der Förderung von baulichen Maßnahmen zur Wiedervernässung, auch die Beratung und Planung, sowie die Kompensation und Umstellung auf Paludikultur. Zielgruppen sind je nach Fördermodul insbesondere Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände sowie Unternehmen.