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Bundesförderprogramme

vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)

Unter dem Programm Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz werden verschiedene Maßnahmen gebündelt, die den Schutz von Klima und Natur verbinden. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) koordiniert die Umsetzung von Fördermaßnahmen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern wie Projektträgern, Förderbanken, Bundesländern und weitern Fachinstitutionen. Das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK) koordiniert dabei die bundesweite Beratung zum Thema Natürlicher Klimaschutz. Es informiert über Fördermöglichkeiten, stellt Fachinformation bereit und bringt Akteur*innen und Interessierte in Veranstaltungen zusammen. Es richtet sich zum Beispiel an Kommunen, Verbände, Flächeneigentümer*innen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

 

ANK Regionalbüro MV: Anlaufstelle für Natürlichen Klimaschutz in MV

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat ein Regionalbüro geöffnet, dass Ansprechpartner für alle ANK Förderprogramme des Bundes ist:

 

ANK Regionalbüro MV

c/o Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Dreescher Markt 2

19061 Schwerin

Telefon +49 385 588 16285

 

 

Förderrichtlinien des ANK zu Mooren

Im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz gibt es mehrere, derzeit laufende Förderprogramme im Bereich Moor, die für unterschiedliche Akteuere relevant sind:

Die Förderrichtlinie InAWi fördert verschiedene Maßnahmen zu Information & Kommunikation, als auch den Einsatz von „Moorbodenschutzmanager*innen“. Diese sollen die Akzeptanz für Moorschutz fördern, Kommunikations- und Beteiligungsprozesse begleiten und Moorschutzkonzepte für Moorregionen entwickeln. Damit sollen Moorschutzstrukturen gefördert werden, die Transformationsprozesse in Moorregionen begleiten und unterstützen. Es geht hauptsächlich um Öffentlichkeitsarbeit – und Beteiligung, bevor es zur Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen kommt.

Die Wiedervernässung und Renaturierung von naturschutzbedeutsamen Mooren, die dem Arten- und Biotopschutz dienen, werden mit der Förderrichtlinine 1.000 Moore adressiert. Hierbei werden Beratung als auch Umsetzungsmaßnahmen für die Wiedervernässung gefördert. Hier werden Flächen adressiert, die nicht landwirtschaftlich oder forstlich genutzt werden.

Die Wiedervernässung von Mooren, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, wird mit der Förderrichtlinie Palu gefördert. Diese beinhaltet neben der Förderung von baulichen Maßnahmen zur Wiedervernässung auch Beratung, Kompensation und die Umstellung auf Paludikultur nach Wiedervernässung. Zielgruppen sind alle Akteure, die bei einer Wiedervernässung zusammenarbeiten, insbesondere aber Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände und Unternehmen.