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Förderrichtlinie Palu

Projektträger: Landwirtschaftliche Rentenbank

Die Förderrichtlinie Palu fördert die dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und die anschließende angepasste Bewirtschaftung dieser Flächen. Sie richtet sich an Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände, Gebietskörperschaften und gewerbliche Unternehmen.

Informationen zur Förderrichtlinie:

Was wird gefördert?

Gefördert werden in den jeweiligen Förderschwerpunkten u.a. Beratung zu Möglichkeiten der Wiedervernässung und der land- bzw. forstwirtschaftlichen Nutzung (Paludikultur), flächenbezogene Planungs- und Umsetzungskosten von Wiedervernässungsmaßnahmen und Kompensation von Wert- und Ertragsverlusten nach Wiedervernässung, als auch die Umstellung auf eine angepasste Bewirtschaftung nach Wiedervernässung.

 

 Die Förderrichtlinie Palu umfasst dabei vier Fördermodule:

(1) Beratung zur Wiedervernässung und Nutzung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorbodenflächen,

(2) Planung und technische Umsetzung der Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorbodenflächen,

(3) Kompensation von Wert- und Ertragsverlusten auf wiedervernässten Flächen und

(4) Umstellung auf angepasste Bewirtschaftung nach der Wiedervernässung, insb. Anbau und Vermarktung von Paludikulturen

Wer wird gefördert?

Die Förderrichtlinie richtet sich an alle Akteure, die für eine erfolgreiche Wiedervernässung zusammenarbeiten. Die Wiedervernässung muss freiwillig sein.

Je nach Fördermodul werden unterschiedliche Gruppen adressiert:

(1) Beratung zur Wiedervernässung oder nassen Nutzung: Eigentümer und Bewirtschafter,

(2) Planung und technische Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen: Eigentümer, Wasser- und Bodenverbände und gleichgestellte Organisationen, Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen,

(3) Kompensation: Eigentümer und Bewirtschafter

(4) Umstellung auf angepaßte Bewirtschaftung nach Wiedervernässung: Unternehmen, Bewirtschafter, Lohnunternehmen, Maschenringe

 

Kooperationen, Verbünde und Flächengrößen

Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung können Eigentümer- und Bewirtschafter auch Flächenübergreifend gemeinsam beraten werden. Je nach Fördermodul 2 können auch Anträge im Verbund gestellt werden. Für die Fördermodule (1), (2) und (4) gilt die Mindesflächengröße von 5 Hektar, für Fördermodul (3) kann ab 50 m² gefördert werden.

 

Leuchtturmregionen

Große Moorbodengebiete können in sogenannten Leuchtturmregionen wiedervernässt werden. Hier können auf verschiedenen Teilflächen unterschiedliche Maßnahmen parallel umgesetzt werden – zum Beispiel Beratung zu einer Fläche, während auf einer anderen bereits die nasse Bewirtschaftung beginnt. Ab 5.000 Hektar ist eine solche modulübergreifende Förderung möglich. Die maximale Laufzeit für Leuchtturmregionen beträgt 13 Jahre.

Ist ein Eigenanteil zu erbringen, und wie hoch ist er?

Die Höhe der Förderquote richtet sich nach dem Fördermodul:

(1) Beratung zur Wiedervernässung oder nassen Nutzung: Förderquote 100%,

(2) Planung und technische Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen: Förderquote 100%

(3) Kompensation: nach Kompensationsrechner

(4) Umstellung auf angepaßte Bewirtschaftung nach Wiedervernässung: Förderquote 70 bzw. 80% (je nach Vernässungsstufe)

Wie lange darf das Projekt gehen?

Je Fördermodul gibt es unterschiedliche Laufzeiten. Die Förderrichtlinie adressiert langfristige Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden. Sie sieht vor, dass die Maßnahmen zur Wiedervernässung für einen Zeitraum von 20 Jahren bestehen.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Förderaufruf für die Förderrichtlinie Palu ist bis 31.12.2029 geöffnet. Eine Antragstellung besteht aus zwei Schritten: (1) einer Interessenbekundung sowie (2) der eigentlichen Antragstellung. Beide Schritte werden über das Online-Portal der Rentenbank eingereicht. Die Zeitfenster für die Interessensbekundungen werden auf den Webseiten der Rentenbank bekannt gegeben.