Machbarkeit und Flächenanalyse
Wiedervernässung ist ein komplexer Prozess mit rechtlichen, ökologischen und organisatorischen Fragestellungen.
• Wie groß ist die Fläche?
• Ist die Fläche entwässert und in welchem Zustand ist sie?
• Welche Nutzung findet aktuell statt?
• Gibt es wasserwirtschaftliche Anlagen (z. B. Gräben, Drainagen)
• Welche Eigentumsverhältnisse bestehen?
• Gibt es naturschutz- oder wasserrechtliche Einschränkungen?
Zieldefinition
Wiedervernässung von Moorflächen kann verschiedene Absichten verfolgen. Vor der Umsetzung sollten die Ziele klar definiert werden, auch weil angestrebte Maßnahmen und Wasserstände unterschiedliche Auswirkungen auf die Planung, die Projektbeteiligten und die richtige Auswahl der Förderprogramme haben kann. So können beispielsweise Moorboden- und Klimaschutz, eine nachhaltige Bewirtschaftung oder Kompensationsmaßnahme im Fokus stehen.
Mögliche Ziele (nach) der Wiedervernässung
- Prozessschutz – Auflassung, kein Eingriff ins Ökosystem
- Biotop- und Artenschutz mit unterstützender Landschaftspflege
- Nasse Landnutzung – Paludikultur mit Biomasseproduktion und Verwertung
- Kombinationen verschiedener Ziele
Finanzierung und Förderung - Wiedervernässung ist förderfähig
Erkundigen sie sich über Förderungsmöglichkeiten durch Förderprogramme oder andere Finanzierungsmöglichkeiten. In der Regel werden Planung, Umsetzung, Investitionen und auch Einnahmeverluste ausgeglichen bzw. gefördert.
Planung und Genehmigungen
Basierend auf der Machbarkeit, den Zielen und der Flächenanalyse werden geeignete Maßnahmen zur Wiedervernässung geplant. Diese müssen genehmigt werden. Die Genehmigungsverfahren für Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung werden in der Regel auf Ebene der Landkreise durch die Unteren Wasserbehörden (UWB) und die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) durchgeführt. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren werden meist von Projektträgern übernommen, können aber auch direkt an Planungsbüros vergeben werden.
Umsetzung der Maßnahmen
Nach Entwurfsplanung, Klärung der Finanzierung und Vorliegen der Genehmigungen erfolgt nun die Ausführungsplanung und die Durchführung der Maßnahmen. In Zusammenarbeit von Projektträger/Auftraggeber, Planungsbüros und Bauunternehmen werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt.
Monitoring, Unterhaltung
Nach der Umsetzung dient das Monitoring zur Prüfung, ob die geplanten Ziele erreicht wurden. Die Überwachung und Unterhaltung der Bauwerke sichern die langfristige Wirksamkeit der Maßnahmen. Dazu werden z. B. wiederkehrende Pegelmessungen oder Ortsbegehungen durchgeführt.
Bei der Inanspruchnahme von Förderungen und anderen Finanzierungsinstrumenten werden Umfang und Zeitraum des Monitorings vorgegeben.
Der Aufbau der nötigen Kontrollsysteme sollte bei der Projektplanung berücksichtigt werden.
Mehr Informationen zu den Abläufen finden Sie in:
Lechtape, C., Brozio, K., und Martin, N. (2023) Handreichung: Hilfestellungen zur Projektplanung – Moorklimaschutzvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern. Greifswald Moor Centrum-Schriftenreihe 02/2023 (Selbstverlag, ISSN 2627‐910X), S.19