Machbarkeit und Flächenanalyse
Wiedervernässung ist ein komplexer Prozess mit rechtlichen, ökologischen und organisatorischen Fragestellungen.
Wie groß ist die Fläche?
- Ist die Fläche entwässert und in welchem Zustand ist sie?
- Welche Nutzung findet aktuell statt?
- Gibt es wasserwirtschaftliche Anlagen (z. B. Gräben, Drainagen)
- Welche Eigentumsverhältnisse bestehen?
- Gibt es naturschutz- oder wasserrechtliche Einschränkungen?
Zieldefinition
Wiedervernässung von Moorflächen kann verschiedene Absichten verfolgen. Daher sollte vor der Umsetzung klar definiert werden, welche Ziele verfolgt werden. Auch weil unterschiedliche Maßnahmen und Wasserstände Auswirkungen auf die Planung, die Projektbeteiligten und die richtige Auswahl der Förderprogramme haben kann. So kann beispielsweise Moorboden- und Klimaschutz, eine nachhaltige Bewirtschaftung oder in manchen Fällen auch Kompensationswille im Fokus stehen.
Mögliche Ziele (nach) der Wiedervernässung
- Prozessschutz - Auflassen, sich selbst überlassen, kein Eingriff ins Ökosystem
- Biotop- und Artenschutz mit unterstützender Landschaftspflege
- Nasse Landnutzung – Paludikultur mit Biomasseproduktion und Verwertung
- Kombinationslösungen in einem Gebiet
Finanzierung und Förderung - Wiedervernässung ist förderfähig
Erkundigen sie sich über Förderungsmöglichkeiten durch Förderprogramme oder andere Finanzierungsmöglichkeiten. In der Regel werden Planung, Umsetzung, Investitionen und auch Einnahmeverluste ausgeglichen bzw. gefördert.
Planung und Genehmigungen
Basierend auf der Machbarkeit, den Zielen und der Flächenanalyse werden geeignete Maßnahmen zur Wiedervernässung geplant, die genehmigt werden müssen. Die Genehmigungsverfahren für Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung werden in der Regel auf Ebene der Landkreise durch die Unteren Wasserbehörden (UWB) und die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) der Landkreise durchgeführt. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren werden zumeist von Vorhabenträgern übernommen, können aber auch direkt an Planungsbüros vergeben werden.
Umsetzung der Maßnahmen
Nach Planung, Klärung der Finanzierung und Erhalt der Genehmigungen werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt. In Zusammenarbeit mit Bauunternehmen und unter Leitung der Vorhabenträger werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt.
Monitoring, Unterhaltung
Um zu überprüfen, ob die Projektziele mit den Maßnahmen erreicht werden, sind regelmäßige Messungen, Datenbankpflege und Berichterstellungen notwendig. Förderinstrumente entscheiden über den Umfang und den Zeitraum des Monitorings. Die Daten tragen unter anderem dazu bei, Moorschutzmaßnahmen zu optimieren und Nutzungsformen besser bewerten zu können.