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InAWi

Förderrichtlinie InAWi

InAWi - Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden

Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Die InAWi-Richtlinie fördert Akteure im Bereich Information und Kommunikation, die in Ihrem Verantwortungsbereich sowie durch Ihre Netzwerke in Moor-Regionen die Akzeptanz zur Wiedervernässung von Moorböden erhöhen und unterstützen damit die Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen.

Förderrichtlinie

Was wird gefördert?

Gefördert werden in den jeweiligen Förderschwerpunkten u.a. projektbezogenes Personal "Moorbodenschutzmanager*innen", Sachausgaben, Auftragsvergaben an Dritte, z.B. Moderation für Veranstaltungen, Printmedien für die Öffentlichkeitsarbeit oder die Erstellung von Moorbodenschutzkonzepten.

Die InAWi-Förderrichtlinie umfasst dabei vier Förderschwerpunkte:

(1) Information und Aktivierung in den Moorregionen,

(2) Moorbodenschutz-Konzepte,

(3) Moorbodenschutzmanagement und

(4) Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland

 

Nicht gefördert werden flächenbezogene investive Wiedervernässungsmaßnahmen oder deren konkrete Planungs- und Umsetzungskosten.

Wer wird gefördert?

Je nach Förderschwerpunkt werden unterschiedliche Zuwendungsempfänger adressiert:

(1) Information und Aktivierung in den Moorregionen: alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

(2) Moorbodenschutz-Konzepte und (3) Moorbodenschutzmanagement: Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (u. a. Landesverwaltungen und Kommunen wie Landkreise, Gemeinden, Bezirke der Stadtstaaten), Verwaltungsgemeinschaften, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen der Länder. 

(4) Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland (Antragsfenster seit 01.05.2025 geschlossen): Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Natur- oder Umweltschutz bzw. in der Land- und Forstwirtschaft nachweislich in Deutschland länderübergreifend tätig sind

Ist ein Eigenanteil zu erbringen und wie hoch ist er?

Die Förderquote ist auf 90% begrenzt.

Wie lange darf die Projektlaufzeit maximal sein?

Je nach Förderschwerpunkt können die Projekte von mind. 9 Monaten bis zu 7 Jahre dauern.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Förderantrag kann jederzeit gestellt werden. Der Förderaufruf für die Förderschwerpunkte (1)-(3) ist bis 31.12.2027 geöffnet. Der Förderschwerpunkt (4) ist seit dem 01.05.2025 geschlossen.

Weitere Informationen zur Antragstellung:

InAWi Startseite

Förderrichtlinie und aktuelle Dokumente & Formulare

Hinweis: Besonders relevant für die Antragstellung ist das Merkblatt zur Förderrichtlinie. Bitte beachten Sie, dass dieses mehrmals aktualisiert werden kann. Es wird daher empfohlen, stets die aktuellste Version zu verwenden und sich über den Newsletter des Projektträgers zu informieren.