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Förderrichtlinie InAWi

InAWi - Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden

Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Die InAWi-Richtlinie fördert Akteure im Bereich Information und Kommunikation, die in Ihrem Verantwortungsbereich sowie durch Ihre Netzwerke in Moor-Regionen die Akzeptanz zur Wiedervernässung von Moorböden erhöhen und unterstützen damit die Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen.

Förderrichtlinie

Was wird gefördert?

Gefördert werden in den jeweiligen Förderschwerpunkten u.a. projektbezogenes Personal "Moorbodenschutzmanager*innen", Sachausgaben, Auftragsvergabe an Dritte, z.B. Moderation für Veranstaltungen, Printmedien für die Öffentlichkeitsarbeit oder die Erstellung von Moorbodenschutzkonzepten.

 

Die InAWi-Förderrichtlinie umfasst dabei vier Förderschwerpunkte:

(1) Information und Aktivierung in den Moorregionen,

(2) Moorbodenschutz-Konzepte,

(3) Moorbodenschutzmanagement und

(4) Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland

 

Nicht gefördert werden flächenbezogene investive Wiedervernässungsmaßnahmen oder deren konkrete Planungs- und Umsetzungskosten.

Wer wird gefördert?

Je nach Förderschwerpunkt werden unterschiedliche Zuwendungsempfänger adressiert:

 

(1) Information und Aktivierung in den Moorregionen: alle juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

(2) Moorbodenschutz-Konzepte und (3) Moorbodenschutzmanagement: Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (u.a. Landesverwaltungen und Kommunen wie Landkreise, Gemeinden, Bezirke der Stadtstaaten), Verwaltungsgemeinschaften, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen der Länder. 

(4) Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland (Antragsfenster seit 01.05.2025 geschlossen): Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Natur- oder Umweltschutz bzw. in der Land- und Forstwirtschaft nachweislich in Deutschland länderübergreifend tätig sind

Ist ein Eigenanteil zu erbringen, und wie hoch ist er?

Die Förderquote ist auf 90% begrenzt.

Wie lange darf das Projekt gehen?

Je nach Förderschwerpunkt können die Projekte von mind. 9 Monaten bis zu 7 Jahre dauern.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Förderantrag kann jederzeit gestellt werden. Der Förderaufruf für die Förderschwerpunkte (1)-(3) ist bis 31.12.2027 geöffnet. Der Förderschwerpunkt (4) ist seit dem 01.05.2025 geschlossen.