Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Die Förderrichtlinie 1.000 Moore fördert die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore. Einerseits sollen damit Moore einen dauerhaften, ökologischen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen und auch der Bindung von Kohlenstoff in Mooren leisten. Andererseits sollen durch die geförderten Vorhaben auch moorspezifische und moortypische biologische Vielfalt geschützt und gestärkt werden. Die Förderrichtlinie richtet sich daher an kleine, naturschutzbedeutsame Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Sie schließt Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch Flächen ein, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen. Pflegemaßnahmen, die für die Belange des Naturschutzes durchgeführt werden, sind förderfähig.
