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Förderrichtlinie 1.000 Moore

Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Die Förderrichtlinie 1.000 Moore fördert die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore. Einerseits sollen damit Moore einen dauerhaften, ökologischen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen und auch der Bindung von Kohlenstoff in Mooren leisten. Andererseits sollen durch die geförderten Vorhaben auch moorspezifische und moortypische biologische Vielfalt geschützt und gestärkt werden. Die Förderrichtlinie richtet sich daher an kleine, naturschutzbedeutsame Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Sie schließt Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch Flächen ein, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen. Pflegemaßnahmen, die für die Belange des Naturschutzes durchgeführt werden, sind förderfähig.

Informationen zur Förderrichtlinie:

Was wird gefördert?

Fördergegenstand sind Maßnahmen zur weitgehenden Wiedervernässung und damit verbundenen Renaturierung kleiner Moore mit einer wiederzuvernässenden Fläche von 5 bis 200 Hektar. Geförderte Maßnahmen gehen von u.a. baulichen Wiedervernässungsmaßnahmen und deren Vorbereitungen über die Aufstellung von Pflegekonzepten bis hin zu Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit zur Akzeptanzsteigerung, als auch Flächensicherung zur Wiedervernässung.

 

Die 1.000 Moore-Förderrichtlinie umfasst dabei zwei Förderschwerpunkte:

1. Orientierungsberatung zur Identifizierung von für die Wiedervernässung geeigneten Flächen

2. Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen

2.1 Vorbereitende Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung

2.2 Umsetzung von Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung

Wer wird gefördert?

Einen Antrag können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen stellen (wie zum Beispiel Privateigentümer*innen, Kommunen, Verbände, Vereine, Stiftungen und Unternehmen). Es werden ausschließlich Einzelprojekte gefördert.

Ist ein Eigenanteil zu erbringen, und wie hoch ist er?

Je nach Einordnung in die Antragstellergruppen liegt die Förderquote zwischen 90-99%.

Wie lange darf das Projekt gehen?

Die maximale Projektlaufzeit ist je nach Förderschwerpunkt unterschiedlich, und kann von neun Monaten bis zu vier Jahren dauern.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Der Förderaufruf ist bis zum 15.06.2026 geöffnet.