Natura 2000 - Naturschutzförderrichtlinie
Mit dieser Förderung werden Mittel für Vorhaben des Naturschutzes mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität zur Verfügung gestellt. Unter anderem werden investive Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von wiedervernässten Flächen, die zwecks landwirtschaftlicher Nutzung trockengelegt wurden gefördert. Mögliche Zuwendungsempfänger für derartige Vorhaben können Landwirte, andere Landbewirtschafter sowie Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen sein.
Projektauswahlverfahren und -kriterien für das ELER-Förderprogramm 7016 „investiver Naturschutz nach Richtlinie“
und das GAK-Förderprogramm 7035 „investiver Naturschutz nach GAK“ (PDF)
Einverständniserklärung Eigentümer oder Nutzer zur Maßnahmenumsetzung
