Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Hinweisen.

Natura 2000 - Naturschutzförderrichtlinie

Natura 2000 - Naturschutzförderrichtlinie

Mit dieser Förderung werden Mittel für Vorhaben des Naturschutzes mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität zur Verfügung gestellt. Unter anderem werden investive Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von wiedervernässten Flächen, die zwecks landwirtschaftlicher Nutzung trockengelegt wurden gefördert. Mögliche Zuwendungsempfänger für derartige Vorhaben können Landwirte, andere Landbewirtschafter sowie Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen sein.

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben zur Umsetzung von Natura 2000 und zur Verbesserung der Biodiversität (Natura 2000-Förderrichtlinie – Nat2000FöRL) (PDF)

Projektauswahlverfahren und -kriterien für das ELER-Förderprogramm 7016 „investiver Naturschutz nach Richtlinie“
und das GAK-Förderprogramm 7035 „investiver Naturschutz nach GAK“ (PDF)

Einverständniserklärung Eigentümer oder Nutzer zur Maßnahmenumsetzung