Genehmigung
Basierend auf der Machbarkeit, den Zielen und der Flächenanalyse werden geeignete Maßnahmen zur Wiedervernässung geplant. Diese müssen genehmigt werden. Die Genehmigungsverfahren für Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung werden in der Regel auf Ebene der Landkreise durch die Unteren Wasserbehörden (UWB) und die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) durchgeführt. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren werden meist von Projektträgern übernommen, können aber auch direkt an Planungsbüros vergeben werden.
