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Untere Wasserbehörden

Die unteren Wasserbehörden (UWB) in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) sind als regionale Behörden bei den Landratsämtern der Landkreise und den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt. Sie sind zentrale Genehmigungsbehörden für alle praktischen Maßnahmen des Moorschutzes und der Wiedervernässung. Sie regeln rechtlich, wie viel Wasser in der Landschaft verbleiben darf oder abgeleitet werden muss. Ansprechparter*innen sind auf den Webseiten der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte zu finden.